Re-Contact-Umfrage 2022 von Visit Wales: Datenschutzerklärung
Erläutert, wie wir personenbezogene Daten verwenden, die von der Visit Wales Re-contact Survey 2022 erfasst werden.
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Einleitung
Die walisische Regierung hat im Rahmen ihrer Bewertung der Marke Wales und ihres Tourismus-Marketings BVA BDRC beauftragt, eine Besucherumfrage durchzuführen. Das Ziel dieser Bewertung besteht darin, Informationen und Nachweise über die touristische Nachfrage, die Markenwahrnehmung und die Leistungen der Marketingaktivitäten von Visit Wales einzuholen. Visit Wales wird diese Informationen dann dazu benutzen, die Bedürfnisse der Besucher besser zu verstehen, damit der Tourismus in Wales weiterentwickelt, beworben und auf diese Bedürfnisse abgestimmt werden kann. Für diese Bewertung wird BVA BDRC auch Informationen mittels einer Online-Anschlussbefragung sammeln.
Die walisische Regierung ist der Datenverantwortliche für diese Studie und wird eine Kopie der von BVA BDRC erhobenen Daten erhalten.
Die während des Projekts gesammelten Informationen werden in einen Bericht eingearbeitet, der auf der Website der walisischen Regierung und möglicherweise in anderen Publikationen von BVA BDRC und der walisischen Regierung veröffentlicht wird.
Ihre Teilnahme an diese Studie ist absolut freiwillig. Wenn Sie bei der Verlosung mitmachen wollen, bei der es drei Preise in Höhe von jeweils 100 € zu gewinnen gibt, wird man Sie um Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bitten. Ihre Ansichten und Erfahrungen werden der walisischen Regierung eine große Hilfe bei der Entwicklung ihrer Strategien sein.
Ihr Ansprechpartner bei BVA BDRC für diese Studie ist:
Jon Young
E-Mail: jon.young@bva-bdrc.com
Telefon: +44 (0)20 7400 1010
Welche personenbezogenen Daten speichern wir, und woher stammen diese Daten?
Die britische Datenschutz-Grundverordnung (UK-DSGVO) definiert personenbezogene Daten als „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, die direkt oder indirekt mittels Zuordnung zu einer Kennung identifiziert werden kann“.
Die „Re-Contact“-Umfrage von Visit Wales wird an Kontaktpersonen verschickt, die mittels Online-Umfragen von Visit Wales rekrutiert wurden. Dies kann auf der Visit Wales-Website, auf Social-Media-Websites oder auf Drittwebsites geschehen sein. Im Zuge dieser Rekrutierung haben Sie Visit Wales Ihre E-Mail-Adresse und das Land und/oder die Region mitgeteilt, in dem/der Sie wohnen, und haben Sie Visit Wales erlaubt, Sie zur Teilnahme an dieser Umfrage erneut zu kontaktieren. Visit Wales wird die E-Mail-Einladungen für die Umfrage versenden.
Es ist für diese Studie nicht erforderlich, zusätzliche personenbezogene Daten von Ihnen zu erheben. Wenn Sie über den in der E-Mail angegebenen Link auf die Umfrage antworten, wird Ihre E-Mail-Adresse nicht als Teil der Umfragedaten erfasst. Wenn Sie sich entscheiden, in offenen Textantworten zusätzliche personenbezogene Daten anzugeben, werden wir nicht versuchen, Sie durch diese zu identifizieren oder Ihre Identität mit den gemachten Angaben zu verknüpfen. Wenn Sie eine Frage stellen oder eine Beschwerde vorbringen und zu deren Beantwortung personenbezogene Daten angeben, wird der Forscher diese nur an die relevante Stelle weiterleiten und sie anschließend aus den Studiendaten löschen.
BVA BDRC wird Zugriff auf Ihre Umfrageantworten erhalten und diese im Auftrag der walisischen Regierung analysieren.
Ihre Teilnahme ist freiwillig. Wenn Sie nicht teilnehmen und keine Erinnerungsmails erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte in Antwort auf diese Einladungsmail mit, worauf wir Ihre Daten entfernen werden.
Nach Ihrer Beantwortung der Umfrage erhalten Sie Gelegenheit zur Beteiligung an einer Verlosung, bei der es drei Preise von jeweils 100 € zu gewinnen gibt. Wenn Sie mitmachen wollen, folgen Sie bitte dem Link in der Umfrage, der Sie zu einer separaten Visit Wales-Webseite führt, auf der Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse eingeben können. Weder Ihre E-Mail-Adresse noch Ihr Name werden Teil der Umfragebeantwortung, die völlig anonym bleibt. Diese Angaben sind absolut freiwillig, und wenn Sie nicht an der Verlosung teilnehmen möchten, brauchen Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren Namen nicht anzugeben.
Die walisische Regierung (Visit Wales) wird die Verlosung am 10. Februar 2023 durchführen. Die Gewinner der Verlosung werden von der walisischen Regierung kontaktiert und aufgefordert werden, ihren Preis innerhalb von sieben Tagen einzufordern. Nach Einforderung des Preises wird die E-Mail-Adresse des Gewinners an BVA BDRC weitergegeben, damit der Preis ausgezahlt werden kann. Falls der Gewinner seinen Preis nicht innerhalb dieser Frist einfordert, wird der Preis einer anderen Person zugesprochen, die nach dem Zufallsprinzip aus den restlichen Teilnehmern ausgewählt wird.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Nutzung Ihrer Daten?
Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der Daten in dieser Datenerhebung ist unsere öffentliche Aufgabe, das heißt, die Wahrnehmung unserer öffentlichen Befugnis, eine wesentliche Rolle und Aufgaben der walisischen Regierung zu übernehmen.
Die Teilnahme ist absolut freiwillig. Forschungsstudien wie diese sind wichtig für die walisische Regierung, um Informationen und Nachweise über ihre Fähigkeit zur Umsetzung von Regierungsprioritäten zu sammeln. Die in dieser Studie erfassten Daten könnten beispielsweise dazu verwendet werden, die Marketing-Wirkung von Visit Wales zu messen.
Wie sicher sind Ihre personenbezogenen Daten?
Alle personenbezogenen Daten, die Sie BVA BDRC überlassenen, werden stets auf einem sicheren Server gespeichert. Nur eine begrenzte Zahl von Forschern, die an diesem Projekt arbeiten, erhält Zugriff auf diese Daten. BVA BDRC wird die Daten ausschließlich zu Forschungszwecken verwenden. BVA BDRC besitzt eine „Cyber-Essentials“-Zertifizierung der britischen Regierung.
Zur Durchführung von Umfragen verwendet BVA BDRC ein Umfrage-Softwareprogramm namens Decipher. Wir haben sichergestellt, dass Decipher der UK-DSGVO entspricht und unsere Erwartungen an die Sicherheit der über die Software erfassten Daten erfüllt (so werden beispielsweise alle Daten im UK verarbeitet).
BVA BDRC hat Verfahren eingerichtet, um vermuteten Datenschutzverstößen zu begegnen. Wenn ein Verstoß vermutet wird, wird BVA BDRC dies der walisischen Regierung melden, die dann ihrerseits Sie und etwaige Regulierungsstellen benachrichtigen wird, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Personenbezogene Daten, die der walisischen Regierung für die Verlosung übermittelt werden, werden stets auf einem sicheren Server gespeichert. Nur eine begrenzte Zahl von Forschern, die an diesem Projekt arbeiten, erhält Zugriff auf diese Daten. Die walisische Regierung wird diese Daten nur zur Durchführung der Verlosung verwenden.
BVA BDRC wird die gesammelten Informationen zur Erstellung eines Berichts verwenden, der auf der Website der walisischen Regierung veröffentlicht wird. Dieser Bericht wird keine Angaben enthalten, die zur Identifizierung einzelner Teilnehmer benutzt werden könnten.
Wie lange heben wir Ihre personenbezogenen Daten auf?
Alle personenbezogenen Daten, die in Antwort auf offene Textfragen gegeben werden, werden von BVA BDRC vor der Analyse der Daten innerhalb eines Monats nach Umfrageschluss gelöscht. BVA BDRC wird der walisischen Regierung Umfragedaten erst dann zur Verfügung stellen, wenn die Daten in den offenen Textfragen anonymisiert wurden.
BVA BDRC wird die E-Mail-Adressen der Verlosungsgewinner nur zur Auszahlung der Preise verarbeiten. Die E-Mail-Adressen der Verlosungsgewinner werden von BVA BDRC binnen einer Woche nach Preisauszahlung gelöscht.
Die walisische Regierung wird die E-Mail-Adressen aller Personen aufbewahren, die sich zur Teilnahme an der Verlosung entschließen. Wir werden die personenbezogenen Daten, die Sie Visit Wales früher bereitgestellt haben – d. h. Ihre E-Mail-Adresse und das Land und/oder die Region, in dem/der Sie wohnen – weiterhin aufbewahren, und zwar gemäß den Vereinbarungen unter denen Sie uns diese ursprünglich überlassen haben. Der E-Mail-Datensatz für die Verlosungsteilnehmer wird am 10. April 2023 gelöscht.
Individuelle Rechte
Unter der UK-DSGVO haben Sie die nachstehenden Rechte im Hinblick auf die personenbezogenen Daten, die Sie im Rahmen dieser Umfrage bereitstellen. Sie haben das Recht:
- eine Kopie Ihrer eigenen Daten einzusehen
- von uns die Berichtigung von Inkorrektheiten in diesen Daten zu verlangen
- der Verarbeitung (unter gewissen Umständen) zu widersprechen oder diese einzuschränken
- Ihre Daten (unter gewissen Umständen) gelöscht zu bekommen
- sich bei der britischen Datenschutzbehörde „Information Commissioner’s Office“ (ICO) zu beschweren, die eine unabhängige Regulierungsstelle für Datenschutz ist
Die Kontaktdaten für das Information Commissioner’s Office sind:
Information Commissioner
Wycliffe House
Water Lane
Wilmslow
Cheshire
SK9 5AF
Telephone: +44 (0)1625 545 745 oder +44 (0)303 123 1113
Website: Information Commissioner’s Office
Weitere Informationen
Falls Sie weitere Fragen dazu haben, wie die im Rahmen dieser Studie zur Verfügung gestellten Daten von der walisischen Regierung genutzt werden, oder falls Sie von Ihren Rechten unter dieser UK-Datenschutz-Grundverordnung Gebrauch machen wollen, wenden Sie sich bitte an:
David Stephens
E-mail-adresse: tourismresearch@gov.wales
Telefonnummer: +44 (0)300 025 5236
Der Datenschutzbeauftragte der walisischen Regierung kann kontaktiert werden unter:
Welsh Government
Cathays Park
Cardiff
CF10 3NQ
E-mail: dataprotectionofficer@gov.wales